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   BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74   

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https://dejure.org/1974,2355
BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74 (https://dejure.org/1974,2355)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1974 - 2 StR 92/74 (https://dejure.org/1974,2355)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 (https://dejure.org/1974,2355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gründe eines freisprechenden Urteils - Vorliegen eines sachlichrechtlichen Fehlers beim Strafurteil - Innere Tatseite des Betruges - Zulässigkeit der eidesstattlichen Versicherung im Rückerstattungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden - Entschädigungsausschluss bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme - Gesamtverhalten als Beurteilungsgrundlage für schuldhafte Verursachung der Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich

    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74
    Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 3, 213; 2, 311; 14, 162; 20, 315, 331; 18, 204, 206; BGH NJW 1953, 1440 am Ende, 1962, 549).

    Auch dies haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof bereits in zahlreichen Entscheidungen dargelegt (RGSt 77, 157, 160 f; BGH, Urteile vom 30. September 1960 - 4 StR 242/60, S. 29, insoweit in BGHSt 15, 214 nicht veröffentlicht; 10. Februar 1966 - 2 StR 477/65; 18. Oktober 1966 - 1 StR 346/66; 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70; 12. Januar 1971 - 1 StR 354/70; 10. Februar 1972 - 3 StR 322/70 und 23. Februar 1972 - 3 StR 274/71).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74
    Nur dann, wenn der Tatrichter persönlich von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, darf er ihn verurteilen (vgl. BGHSt 10, 208).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74
    Auf BGHSt 6, 292 wird verwiesen.
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auf die Rechtswidrigkeit braucht sich die Absicht jedoch nicht zu erstrecken; insoweit genügt bedingter Vorsatz (RGSt 55, 257, 260 f.; RG HRR 1940 Nr. 1270; BGH, Urteile vom 9. Mai 1974 - 4 StR 100/74 - und vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 - m.w.N., beide bei Dallinger MDR 1975, 22 f.; Lackner a.a.O. Rdn. 287; Cramer a.a.O. Rdn. 176; Samson a.a.O. Rdn. 194; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 40 f.).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Es hat dabei seiner Pflicht, sich im Urteil mit allen für das Beweisergebnis wesentlichen tatsächlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen (vgl. u.a. BGHSt 25, 285, 286; BGH, Urteile vom 22. Juni 1972 - 4 StR 209/72 -, 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 -, 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76 - und 29. November 1978 - 3 StR 407/78), ersichtlich nicht zuwidergehandelt.
  • BGH, 29.11.1978 - 3 StR 407/78

    Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Der Pflicht des Tatrichters, sich im Urteil mit allen für das Beweisergebnis wesentlichen tatsächlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen (vgl. BGH MDR 1951, 117; BGHSt 25, 285; BGH, Urteile vom 22. Juni 1972 - 4 StR 209/72 -, 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 -, 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76 - und 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77), auf welche die Revision damit abhebt, hat das Landgericht aber ersichtlich auch nicht zuwider gehandelt.

    Das brauchte den Tatrichter jedoch nicht zu hindern, bei der Gesamtabwägung des Für und Wider nach der Beweisaufnahme auch das geringe Maß der Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, daß die Behauptung falsch sein könne (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 - im Anschluß an BGHSt 25, 285; BVerfG MDR 1975, 468; Kleinknecht, StPO 33, Aufl. § 261 Rdn. 29; Foth NJW 1974, 1572).

  • LG Saarbrücken, 05.06.2018 - 8 Qs 38/18

    Strafverfolgungsentschädigung des freigesprochenen Angeklagten einer

    Der ehemals Beschuldigte hat vorliegend grob fahrlässig im Sinne des § 5 Abs. 2 StrEG gehandelt, da er in ungewöhnlichem Maße die Sorgfaltspflicht außer Acht ließ, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vergleiche zum Begriff der "groben Fahrlässigkeit" BGH, Beschluss vom 17.07.1974, Az.: 2 StR 92/74, BeckRS 1974, 00116).
  • BGH, 28.09.1988 - 3 StR 310/88

    Verurteilung wegen heimtückisch und aus Habgier begangenen Mordes - Tötung der

    Dieser ist nicht nach der Person des Beschuldigten und seinen Fähigkeiten, sondern nach objektiven Maßstäben (vgl. § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB) zu bestimmen (BGH bei Holtz MDR 1983, 450, 451; BGH, Urteil vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81

    Auseinandersetzen des Gerichts mit dem Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach

    Ein solcher - sachlichrechtlicher - Fehler ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. BGHSt 14, 162, 164; auch BGH Urteile vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 - und vom 6. Februar 1980 - 2 StR 742/79 -, beide m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer Frau in einem einsam gelegenen Waldstück -

    Es ist ein sachlich-rechtlicher Fehler, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten sprechen, also für die Beweiswürdigung erheblich sein können; das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 3, 213; 14, 162; 20, 315, 331; BGH, Urteil vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74) und gilt, wie in zahlreichen Entscheidungen dargelegt ist, auch für freisprechende Urteile.
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 742/79

    Zulässigkeit der Nichtverwertung verlesener Zeugenaussagen im Rahmen der

    Wohl muß sich der Tatrichter im Urteil mit allen wesentlichen Umständen auseinandersetzen, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und deshalb für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. RGSt 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH Urt. v. 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 -).
  • BGH, 04.01.1978 - 2 StR 609/77

    Umfang der freien Beweiswürdigung des Tatrichters - Sinn und Zweck des § 245

    Auch kommt es nicht darauf an, ob das betreffende Verhalten Bestandteil der ihm zur Last gelegten Tat ist oder dieser zeitlich vor- oder nachgeht (Beschluß des Senats vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 -).
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